5 Fragen zur verpflichtenden E-Rechnung. Ein Überblick!

Einführung

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, zu entscheiden, wann eine Pflicht zur E-Rechnung besteht. Diese Entscheidungshilfe soll dabei unterstützen.

Relevante Faktoren

Leistungsempfänger und Leistender müssen inländische Unternehmer sein. Rechnungen unter 250 Euro oder bestimmte steuerbefreite Leistungen sind von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen.

Spezifische Anforderungen

Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder grundstücksbezogene Leistungen fallen weiterhin unter die Pflicht zur Rechnungsstellung. Jedoch reicht bei ihnen eine sonstige Rechnung.

Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen muss eine initiale E-Rechnung für den Vorsteuerabzug gestellt werden.

Fazit

Die Entscheidungshilfe bietet eine klare Struktur, um festzustellen, wann eine Pflicht zur E-Rechnung besteht. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle relevanten Kriterien erfüllt sind, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Hinweis

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.06.2024 ein Schreiben zur Kommentierung durch die Verbände veröffentlicht. In diesem Entwurf beleuchtet es die Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG bei der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025.

Entscheidungshilfe, wann eine E-Rechnung verpflichtend zu erstellen ist.
Entscheidungshilfe zur obligatorischen B2B-E-Rechnung, anzuwenden spätestens ab 2028
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