Einführung
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, zu entscheiden, wann eine Pflicht zur E-Rechnung besteht. Diese Entscheidungshilfe soll dabei unterstützen.
Relevante Faktoren
Leistungsempfänger und Leistender müssen inländische Unternehmer sein. Rechnungen unter 250 Euro oder bestimmte steuerbefreite Leistungen sind von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen.
Spezifische Anforderungen
Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder grundstücksbezogene Leistungen fallen weiterhin unter die Pflicht zur Rechnungsstellung. Jedoch reicht bei ihnen eine sonstige Rechnung.
Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen muss eine initiale E-Rechnung für den Vorsteuerabzug gestellt werden.
Fazit
Die Entscheidungshilfe bietet eine klare Struktur, um festzustellen, wann eine Pflicht zur E-Rechnung besteht. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle relevanten Kriterien erfüllt sind, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Hinweis
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.06.2024 ein Schreiben zur Kommentierung durch die Verbände veröffentlicht. In diesem Entwurf beleuchtet es die Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG bei der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025.
